Energieausweis – Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Er wird als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis gemäß GEG fachgerecht erstellt.

Energieausweis – Verbrauchsausweis & Bedarfsausweis

Wann benötigt man einen Energieausweis?

Gesetzliche Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. In diesen Fällen müssen die wesentlichen energetischen Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen angegeben und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage ergibt sich aus den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ausgenommen sind nur wenige Sonderfälle, etwa denkmalgeschützte Gebäude oder bestimmte kleine Nutzflächen.

Was beinhaltet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Dazu zählen unter anderem der Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse, Angaben zur Gebäudehülle, zur Heizungsanlage sowie zu den verwendeten Energieträgern. Zusätzlich werden Modernisierungsempfehlungen aufgeführt, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen können. Alle Inhalte sind standardisiert dargestellt und ermöglichen eine vergleichbare Einschätzung des Energieverbrauchs beziehungsweise -bedarfs.

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Zwei Energieausweise mit unterschiedlicher Aussagekraft

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist vergleichsweise einfach zu erstellen, setzt jedoch aussagekräftige Verbrauchsdaten voraus und ist stärker vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.

Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Grundlage sind bauliche und technische Eigenschaften wie Gebäudehülle, Dämmstandard und Heizungsanlage. Er bietet eine objektivere Einschätzung des energetischen Zustands und wird in der Regel auf Basis detaillierter Gebäudedaten erstellt, häufig unter Einbeziehung einer Vor-Ort-Besichtigung.

Als Orientierung gilt: Für neuere oder energetisch anspruchsvollere Gebäude ist häufig ein Bedarfsausweis erforderlich, während bei Bestandsgebäuden mit vollständigen Verbrauchsdaten ein Verbrauchsausweis ausreichend sein kann. Welche Ausweisart im Einzelfall zulässig oder notwendig ist, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Energieausweis – Verbrauchsausweis & Bedarfsausweis
Grundrisse mit Vor-Ort-Aufmaß | Professionelles Gebäudeaufmaß

Warum mit mir?

Sachverständige Kompetenz, persönliche Betreuung und geprüfte Qualität

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach ISO/IEC 17024 und staatlich geprüfter Bautechniker (Hochbau) verfüge ich über fundiertes Fachwissen zu Gebäuden, energetischen Kennwerten und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Energieausweise werden in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Partner erstellt. Ich begleite Sie persönlich von der ersten Abstimmung bis zur Ausstellung des Energieausweises und stelle sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen. Die Erstellung erfolgt fachgerecht und gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sodass Sie eine verlässliche und rechtssichere Unterlage erhalten.

Ablauf der Erstellung des Energieausweises

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen unverbindlich Kontakt auf und teilen die grundlegenden Informationen zum Gebäude sowie den gewünschten Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) mit.

2. Ihr persönliches Angebot

Auf Basis der Angaben erhalten Sie ein transparentes Angebot. Dabei wird geprüft, welche Art des Energieausweises erforderlich ist.

3. Terminvereinbarung

Sofern ein Bedarfsausweis erforderlich ist, wird ein Vor-Ort-Termin zur Gebäudebesichtigung abgestimmt. Beim Verbrauchsausweis ist in der Regel kein Vor-Ort-Termin notwendig.

4. Datenaufnahme und Prüfung der Unterlagen

Die erforderlichen Gebäudedaten werden erfasst, geprüft und an den zertifizierten Partner übermittelt. Die Erstellung des Energieausweises erfolgt fachgerecht gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

5. Fertigstellung & Übergabe

Nach Abschluss der Prüfung wird der Energieausweis fertiggestellt und Ihnen digital zur Verfügung gestellt.

Kosten und Transparenz

Nachvollziehbare Leistungen und klare Kostenstruktur

Die Kosten für den Energieausweis sind klar und transparent geregelt.
Der Bedarfsausweis wird zu einem Preis von 225 € zzgl. MwSt. erstellt, der Verbrauchsausweis zu 100 € zzgl. MwSt..

Sofern für die Erstellung ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, werden Fahrtkosten mit 0,50 € pro Kilometer (inkl. MwSt.) berechnet oder können – nach terminlicher Absprache (in der Praxis meist der Fall) – kostenfrei erfolgen.

Das Servicegebiet umfasst Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Unterlagen werden standardmäßig als PDF bereitgestellt. Auf Wunsch erhalten Sie diese zusätzlich in farbiger Druckausführung gegen einen Aufpreis von 5 € (inklusive Versand, zzgl. MwSt.).

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Rechtssicher, verständlich und am Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientiert

Häufige Fragen zum Energieausweis

Antworten zu Pflicht, Arten und Ablauf

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Die Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist nutzerabhängig. Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten auf Grundlage baulicher und technischer Eigenschaften.

Welche Ausweisart zulässig oder notwendig ist, hängt u. a. von Baujahr, Gebäudeart, Anzahl der Wohneinheiten und der Verfügbarkeit von Verbrauchsdaten ab. Maßgeblich sind die Vorgaben des GEG.

Eine Vor-Ort-Besichtigung ist in der Regel beim Bedarfsausweis erforderlich, da hierfür detaillierte Gebäudedaten erfasst werden müssen. Beim Verbrauchsausweis ist meist kein Vor-Ort-Termin nötig.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine wesentlichen energetischen Änderungen vorgenommen wurden.

Je nach Ausweisart werden u. a. Baujahr, Gebäudedaten, Heizungsangaben sowie beim Verbrauchsausweis Verbrauchsdaten der letzten Jahre benötigt.

Ja. Der Energieausweis kann deutschlandweit erstellt werden. Vor-Ort-Termine erfolgen im Servicegebiet NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Energieausweise werden in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Partner erstellt und fachlich geprüft, sodass eine rechtssichere und korrekte Ausstellung gewährleistet ist.

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