Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermöglichen eine klare, strukturierte und nachvollziehbare Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche. Die relevanten Raum- und Flächenangaben werden regelkonform nach WoFlV ausgewertet und in eine präzise, übersichtliche Flächenaufstellung überführt.

Wann ist eine Wohnflächenberechnung sinnvoll?
Klarheit über anrechenbare Wohnfläche und Flächenangaben
Eine Wohnflächenberechnung ist immer dann sinnvoll, wenn verlässliche und nachvollziehbare Angaben zur Wohnfläche benötigt werden. Dies ist insbesondere bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, bei Vermietung, Finanzierungen oder zur Bestandsdokumentation der Fall.
Auch bei älteren Immobilien, Umbauten oder Abweichungen zwischen bestehenden Plänen und der tatsächlichen Nutzung schafft eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV Transparenz und Vergleichbarkeit. Sie stellt sicher, dass Flächen korrekt angerechnet werden und dient als belastbare Grundlage für sachliche und rechtssichere Entscheidungen.
Was beinhaltet eine Wohnflächenberechnung?
Eine Wohnflächenberechnung umfasst eine tabellarische Auflistung aller anrechenbaren Räume mit den zugehörigen Maßen und Flächen, getrennt nach Etagen. Dabei wird klar zwischen Wohnfläche und Nutzfläche unterschieden, sodass die Flächenaufteilung transparent und nachvollziehbar dargestellt ist. Verkehrsflächen, Konstruktionsflächen sowie vergleichbare Flächenarten werden nicht berücksichtigt. Ergänzend enthält die Wohnflächenberechnung eine übersichtliche Zusammenfassung, in der die Flächen je Etage sowie gesamt ausgewiesen werden. Dazu zählen die Wohnfläche, die Nutzfläche und die Bruttogrundfläche. Sofern Raumhöhen mitgeteilt werden, kann zusätzlich der umbaute Raum ermittelt und ausgewiesen werden. Die Darstellung ist klar strukturiert und fachlich nachvollziehbar aufbereitet.

Warum mit mir?
Sachverständige Kompetenz, persönliche Betreuung und geprüfte Qualität
Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach ISO/IEC 17024 verfüge ich über fundiertes Fachwissen im Umgang mit Flächen, Gebäudestrukturen und rechtlichen Bewertungsgrundlagen. Ergänzend dazu bin ich staatlich geprüfter Bautechniker (Hochbau) und verbinde sachverständige Genauigkeit mit praxisnaher Baukenntnis.
Die Wohnflächenberechnung wird fachlich korrekt, nachvollziehbar und gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erstellt. Ich begleite Sie persönlich von der ersten Abstimmung bis zur Übergabe der Unterlagen. Alle Berechnungen werden von mir geprüft und freigegeben, sodass Sie eine verlässliche, konsistente und verantwortungsvoll erstellte Grundlage für Ihre Entscheidungen erhalten.
Ablauf der Wohnflächenberechnung
1. Kontaktaufnahme
Sie rufen mich an, schreiben per WhatsApp, E-Mail oder nutzen das Kontaktformular – ganz wie es Ihnen passt. Ein kurzer Satz reicht völlig.
2. Ihr persönliches Angebot
Beim Telefonat nenne ich Ihnen meist sofort einen festen Preis. Bei schriftlichen Anfragen erhalten Sie mein verbindliches Angebot in der Regel innerhalb von 12 Stunden (an Werktagen üblicherweise deutlich schneller).
3. Terminvereinbarung
Sofern ein Vor-Ort-Aufmaß erforderlich ist, stimmen wir gemeinsam einen Termin ab, der sich gut in Ihren Alltag einfügt. In vielen Fällen ist eine Wohnflächenberechnung jedoch auch auf Basis vorhandener Bestandsunterlagen möglich.
4. Datenaufnahme und Prüfung der Unterlagen
Die Datenaufnahme erfolgt entweder im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung oder auf Basis der von Ihnen übermittelten Unterlagen. Alle relevanten Angaben werden sorgfältig erfasst, geprüft und als Grundlage für die weitere Ausarbeitung verwendet.
5. Fertigstellung & Übergabe
Ihre Wohnflächenberechnung liegt Ihnen termingerecht vor – als PDF und auf Wunsch auch gedruckt. Kleinere Änderungswünsche setze ich selbstverständlich kostenfrei um.
Kosten und Transparenz
Nachvollziehbare Leistungen und klare Kostenstruktur
Die Vergütung erfolgt klar nach Absprache und richtet sich pauschal nach dem Umfang der Wohnflächenberechnung. Maßgeblich sind Objektgröße, Komplexität und die zugrunde liegenden Unterlagen. So sind die Kosten von Beginn an transparent und nachvollziehbar.
Die Unterlagen werden standardmäßig als PDF bereitgestellt. Auf Wunsch erhalten Sie diese zusätzlich in farbiger Druckausführung gegen einen Aufpreis von 5 € (inklusive Versand, zzgl. MwSt.).
Die in dieser Tabelle aufgeführten Preise beziehen sich auf eine Wohnflächenberechnung anhand vorhandener Unterlagen. Für eine Berechnung inklusive Vor-Ort-Aufmaß kontaktieren Sie mich am besten direkt, damit ich Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Objektart | Vergütung (Wohnflächenberechnung aus Unterlagen) | Lieferzeit (ab Vor-Ort-Termin oder Datenübergabe, Sonntag ausgenommen) |
Eigentumswohnung | 100,00 € zzgl. MwSt. | Innerhalb von 48 Stunden |
Einfamilienhaus | 150,00 € zzgl. MwSt. | Innerhalb von 48 Stunden |
Zweifamilienhaus | 180,00 € zzgl. MwSt. | Innerhalb von 48 Stunden |
Mehrfamilienhaus bis 4 WE | 220,00 € zzgl. MwSt. | Innerhalb von 48 Stunden |
Mehrfamilienhaus ab 5 WE | 280,00 € zzgl. MwSt. | Innerhalb von 48 Stunden |
Direkter persönlicher Kontakt
Unverbindlich anfragen
Schnelle Rückmeldung und ehrliche Einschätzung
WoFlV-konform, nachvollziehbar und fachlich belastbar
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Antworten zu Ablauf, Grundlagen und Ergebnissen
Die Wohnflächenberechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie stellt sicher, dass Wohnflächen einheitlich, vergleichbar und regelkonform ermittelt werden.
Berücksichtigt werden anrechenbare Wohn- und Nutzflächen gemäß WoFlV. Verkehrsflächen, Konstruktionsflächen sowie vergleichbare Flächenarten werden nicht angesetzt.
Dachschrägen werden abhängig von der lichten Raumhöhe anteilig berücksichtigt. Balkone und Terrassen werden mit 25% bis 50% angesetzt, sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen.
Ja. In vielen Fällen kann die Wohnflächenberechnung auf Basis vorhandener Bestandsunterlagen erstellt werden. Ein Vor-Ort-Termin ist nur erforderlich, wenn Unterlagen fehlen oder unplausibel sind.
Ja. Da die Wohnflächenberechnung häufig auf Grundlage bereitgestellter Unterlagen erfolgt, kann die Leistung deutschlandweit erbracht werden.
Die Vergütung erfolgt pauschal nach Objektgröße, Komplexität und Datenbasis und wird vorab transparent abgestimmt.
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